Änderung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung

Hallo Eisstocksportler und Sportlerinnen

gemäß der ab dem 06.11.2021 in Kraft getretenen Änderung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung ist die regionale Krankenhaus-Ampel auf Rot. Dies hat zur Folge, dass alle Veranstaltungen im Indoor-Bereich unter die 2G Regel fallen.

Damit dürfen bei Meisterschaften und Pokalen im Eisstocksportbezirk nur vollständig geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.  

Wir sind dazu verpflichtet die Nachweise zu kontrollieren, bitte Impf- bzw. Genesenen Zertifikat von jedem Spieler/innen am Eingang vorzeigen.

In den Eishallen herrscht  FFP2-Maskenpflicht, Maske darf auf dem Spielfeld abgenommen werden.

Ich bitte die Kreisobmänner dies an die Vereine Im Eisstocksportbezirk II weiter zuleiten.

Mit sportlichen Grüßen
Peter Sedlbauer
BO Eisstocksportbezirk II